Erklärung zur Barrierefreiheit

Heba4You ist bemüht, ihre Website und Web-Anwendung im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit zugänglich zu gestalten. Ziel ist es, allen Nutzerinnen und Nutzern – unabhängig von individuellen Einschränkungen – einen möglichst uneingeschränkten Zugang zu den digitalen Angeboten zu ermöglichen.

Geltungsbereich

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website und Web-Anwendung von Heba4You unter https://heba4you.de einschließlich aller zugehörigen Unterseiten.

Rechtsgrundlagen

Die Gestaltung der Website orientiert sich an den Vorgaben der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA, soweit dies technisch und wirtschaftlich zumutbar ist.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website von Heba4You ist derzeit teilweise mit den vorgenannten Anforderungen vereinbar. Nicht alle Inhalte und Funktionen sind vollständig barrierefrei umgesetzt.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei:

  • Einzelne interaktive Elemente sind noch nicht vollständig für assistive Technologien, insbesondere Screenreader, optimiert
  • Eingebundene externe Inhalte und Dienste können Barrieren aufweisen, auf die Heba4You keinen unmittelbaren Einfluss hat
  • Bestimmte Formulare, Bedienelemente oder dynamische Inhalte befinden sich noch in der technischen Überarbeitung

Heba4You arbeitet kontinuierlich daran, diese Barrieren zu identifizieren und schrittweise zu beseitigen.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde auf Grundlage einer internen Prüfung erstellt und wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert.

Feedback und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Website auffallen oder sollten Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, können Sie sich an uns wenden:

Heba4You
E-Mail: info@heba4you.de

Bitte geben Sie bei Ihrer Anfrage möglichst genau an, auf welche Inhalte oder Funktionen sich Ihr Hinweis bezieht.

Durchsetzungsverfahren

Sollte Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit innerhalb einer angemessenen Frist nicht zufriedenstellend beantwortet werden, haben Sie die Möglichkeit, sich an die zuständige Durchsetzungsstelle gemäß § 16 BITV 2.0 zu wenden. Die Kontaktdaten der zuständigen Stelle richten sich nach dem jeweiligen Bundesland.

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